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A) Ermland / Warmia (deutsch/polnisch)
Ermland / Warmia
(deutsch/polnisch) ehemalige Landschaft im mittl. Ostpreussen,
erstreckte sich dreieckig vom Frischen
Haff (Ostsee) nach Südosten bis zur
masurischen Seenplatte.
Das Ermland, der altpreuß. Gau
Warmien, wurde 1243 als eines der vier
Größere Städte = nördl.
Braunsberg / Braniewo (deutsch/polnisch)
südl. Allenstein / Olsztyn (deutsch/polnisch)
B) Notizen aus einer Abhandlung über die Kolonisation des Ermlandes von
Prof. Röhrich
(Originalabschrift):
Vom 25. Mai 1310 datiert die
Urkunde, durch den Bischof Eberhard von Ermland unter Zustimmung des
Kapitels dem jüngsten der Lichtenauerschen Brüder, dem
Hermann von Bludau
und seinen rechten Erben und
Nachfolgern, das Feld Klopotyten und den dritten Teil der Wiese Paringe (64
gemessene Hufen) verschrieb im Austausch gegen die in Pogesanien
aufgegebenen Felder, die ihm der einst Bischof Heinrich 1 übereignet hatte.
17. April 1298 wird Hermann
dictus Bludau erwähnt.
Um das Jahr 1374 lassen sich die Ritter Hermann und Eberhard von Bludau in
Braunsberg nachweisen.
Ein Zweig aber blieb auf dem Stammgute und erwarb noch das benachbarte
Dittersdorf hinzu.
Ort: Bludau / Bludowo (deutsch / polnisch)
Flächenmaß: 1 Hufe = 37 ha
C) Samland (Ostpreußen) Samland / Semlandskij poluostrow (deutsch / russisch), Halbinsel zwischen Kurischem Haff und Frischem Haff, im ehemaligen Ostpreußen, Gebiet: Königsberg/Kaliningrad, Russland, etwa 75 km lang und 30 km breit. Die im Galtgraben bis 110 m über Meer auftragende Halbinsel fällt im Westen und Norden mit 60 m hoher Steilküste (Bernsteinküste) zur Ostsee ab. Die Küsten waren einst ein bedeutendes Urlaubsgebiet mit zahlreichen Badeorten (Cranz, Neukuhren und Rauschen an der Nordküste, Palmnicken und Pillau an der Westküste), die nach 1945 aber ihre Bedeutung verloren. Haupterwerbszweige sind heute Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Holzverarbeitung, Bernsteingewinnung (Palmnicken) und Baustoffindustrie. Das zu den elf altpreußischen Landschaften zählende Samland war seit etwa 1000 v. Chr. bewohnt. Den Widerstand seiner Bevölkerung gegen christlicher Mission (997 fand ADALBERT VON PRAG am Frischem Haff den Märtyrertod) und Kolonisation brach 1255 erst der Deutsche Orden durch den Kreuzzug König OTTOKARS II. von Böhmen. D) Historisches vom Ort „Bludau“ Kreis Fischhausen (Samland / Ostpreußen).
Blodewe (pruzzisch) / Bludau (deutsch) / Kostrowo (russisch)
In der so genannten Teilungsurkunde des Bistums Samland wird das Dorf BLUDAU 1258 als BLODEWE erstmals urkundlich erwähnt, und zwar im Zusammenhang mit der Gründung des Ortes Fischhausen: Teilungsurkunde deswegen: Der „Papst Innocenc des IV. ernannte im Jahre 1255 den damaligen Ordensbruder Heinrich von Strittberg zum ersten Bischof von Samland. Um den Einfluss von Orden und Kirche gegeneinander abzugrenzen, wurde das Samland am 03. Mai 1258 nach vielen Streitigkeiten untereinander aufgeteilt. Dem Orden wurden dabei zwei und der Kirche ein Drittel zugeteilt. Der Bischof bekam Schonewic, das spätere Fischhausen und einige umliegende Dörfer, zu denen laut Teilungsplan in „Das westliche Samland“, (von Oscar Schlicht), auch BLODEWE, das spätere BLUDAU gehörte.
Kopie aus Abschrift der Original Teilungsurkunde: 58. 1258. Mai 3. Elbing (actum in mense Marcio). Vicclandmeister Gerhard von Hirzberg theilt Samland und die frische Nehrung in drei Theile, von denen Bischof Heinrich von Samland für sich denjenigen erwählt, in welchem Quednau liegt.
In der weiteren Ausführung der Urkunde wird Bludau dann als Blodewe zusammen mit anderen Dörfern im Samland in der damaligen Bezeichnung genannt.
Das alte Dorf BLODEWE ist aber wohl viel älter als Fischhausen, worauf auch ein südlich des Dorfes gelegener Burgwall hindeutet. Sicher war der Ort BLUDAU damals schon ein größerer Ort, was aus der Anzahl der Landverschreibungen hervorgeht. Darunter auch eine Landverschreibung aus dem Jahre 1344 für einen SANDNER VON BLUDAU.
Bemerkenswert ist unter den Verschreibungen die Erlaubnis zur Errichtung einer Wassermühle mit zwei Gängen bei dem Dorfe BLODOW aus dem Jahre 1341, in der der BLUDAUER KRUG genannt wird. Die Mühle scheint die bei Wischrodt erwähnte zu sein, ihr Standort ist jedoch nicht mehr auszumachen.
BLUDAU war ursprünglich ein königliches Dorf, dessen Bauern ihr Eigentum zu Cölmischen Rechten besaßen. Die Besitzer solcher Güter wurden Cölmische Gutsbesitzer, Cölmische-Freyen oder einfach die „Cölmer“ genannt. Den Namen hatten sie von dem Culmischen Privileg, welches der Deutsche Orden nach Eroberung des Culmischen Distriktes im Jahre 1233 dem Lande erteilt hatte. Die Cölmer hatten ein hohes Ansehn und genossen besondere Rechte und Freiheiten. (Aus „Die Junker“)
Aus „Ostpreussische Topograhpie von 1785, danach war Bludau ein Cölmisch und Königliches Bauerndorf mit 18 Feuerstellen. Landrätlich gehörte es damals zu Schaken. Amtsbezirk war Fischhausen und justiz- und kirchenmäßig ebenfalls zu Fischhausen. Die Gerichtsobrigkeit lag beim König.
Ort Bludau / Samland im Jahr 1332.
Kurzfassung der Abschrift in mittellateinischer Handschrift der Originalurkunde: Alexander von Bludaw.
(Es wird hier Fischhausen noch Bischofshausen genannt und auch der als Forkener Fließ bekannte Bach als „das Wasser Bludau“ bezeichnet. Die Bezeichnung Kobbelbude gab es noch nicht.)
Weil schon aus alten Urkunden und Schriften damals bewährter Männer hervorgeht, erkennt der Bischof Johannes ( Fam.-Name Clare?) von Samland erneut an, dass Hermann von Bludaw und seine Vorfahren ihren Besitz schon seit der frühesten Bekehrung und Besiedlung des Samlandes vom damaligen Bischof und seinen Amtsvorgängern in der Kirche verliehen bekamen und in Ruhe und Frieden besessen haben. Und zwar einen Teil des Besitzes zu Burglehen, das bedeutete, dass sie der Burg Bischofshausen gegen jeden Angreifer zur Verteidigung und Treuedienst verpflichtet waren, für den anderen Teil aber einen Zins zahlen mussten. Hermann von Bludau und sein Sohn Johannes sind nun vor dem Bischof erschienen, um der Tochter Hermann, Elisabeth, und ihrem Mann Alexander, diese Güter als das Erbteil von Seiten ihrer verstorbenen zu übergeben. Da die Grenzmarken bei der ersten Verleihung wegen der lange vergangenen Zeit in Vergessenheit geraten sind, werden sie nun in Anwesenheit von glaubwürdigen geistlichen Herren erneut bezeichnet und bestätigt. (Grenzmarken werden im 1. Blatt der Urkunde genau angegeben.) Alles was innerhalb der genannten Grenzmarken liegt, wird nach dem Willen des Bischofs und der Kirche an Alexander und seine rechtmäßigen Ehefrau Elisabeth und ihren Erben zu Kulmischen Rechten übergeben. Das bedeutet wiederum, einen Teil des Besitzes zu Burlehen mit Verpflichtung zu Schutz und Trutz der Burg Bischofshausen und den anderen Teil zu einem jährlichen Zins von drei Mark zum Fest des Heiligen Martin besitzen zu dürfen. (Martin, das ist der 11. November). Der Zins geht an die derzeitige und zukünftige Kirche und das auf ewig. Des weiteren bekommen sie die Erlaubnis, in dem Sumpf in Richtung Meer (Vielleicht die Haffwiesen?) und in dem Wald in Richtung Königsberg (die spätere Kobbelbuder Staatsforst?) bei dem Wasser Bludau (Spätere Forkener Fließ?) Holz für ihren Bedarf zu entnehmen. Ebenso wird ihnen erlaubt, die Weiden mit der umliegenden Bevölkerung zu teilen. Außerdem darf Alexander sein Gesinde für kleine Vergehen innerhalb seiner Grenzen selbst zurechtweisen. Schwere Vergehen inner- und außerhalb seiner Grenzen werden jedoch vom Bischöflichen Gericht geahndet. Zum Beglaubigung dieses Schreibens bekommt es das Bischöfliche Siegel.
Gegeben in der Burg Bischofshausen, am 17. November 1332 in Anwesenheit des Propstes Bruder Bertram, des ehemaligen Propstes Bruder Johannes, des Kanonikers Bruder Zacharias, des Vogtes Bruder Theoderich von Schenkenberg, des Teilhabers Bruder Friedrich von Reynstein, der Kapläne Johannes, Volkmar und Bernhard, des Notars Johannes und vieler anderer Vertrauenswürdiger.
Später handschriftlich beigefügt: Gegenstand ist also das Gebiet bei Caspershöfen, im Kirchspiel Fischhausen, das hier lateinisch „villa Caspershoff“ genannt wird.
Anmerkung: Bludaw = Bludau
Bischof von Samland (Ostpreußen). Bischof Jacobus (Jacob) von Bludau.
Nach dem Tod von Bischof Johannes Clare, wurde 1344 der Jacobus (Jacob) von Bludau zum Bischof von Samland vom damaligen Papst Clemens VI. (1342 – 1352) ohne Wahl eingesetzt. Jacobus von Bludau stammte aus der Familie der Landritter von Bludau. Diese waren östlich von Fischhausen gelegenen Dorfe Bludau (Samland) ansässig seit der Gründung des Dorfes Bludau (Samland) 1258, ( wie in der Urkunde genannt „seit der frühsten Besiedlung und Bekehrung“ im Samland ).
Bei dem oben genannten HERMANN VON BLUDAU, der um 1299 oft in Schreiben im Bistum Samland erwähnt wird und seinen Sohn Johann von Bludau, die beide für Elisabeth von Bludau und Alexander von Bludau in der Urkunde erwähnt werden, könnte es sich um den Vater des Bischof Jacobus (Jacob) von Bludau und seine Geschwister handeln. Sander von Bludau wird im Jahre 1344 erwähnt, er ist der Bruder von Jacobus von Bludau. Jacobus (Jacob) von Bludau gehörte seit 1318 dem Samländischen Domkapitel an, dessen Kustus (veraltete Bezeichnung für Küster oder Kirchendiener) Jacobus (Jacob) von Bludau 1322 wurde. Seit dem 11. Juli 1334 stand er dem Domkapitel als Probst vor.
Nach 13jähriger Amtszeit verstarb er am 20. Januar 1358 und wurde im Dom zu Königsberg beigesetzt. Dort befand sich bis 1945 im Chor vor der Fürstengruft Herzog Albrechts der Grabstein mit eingemeißelter Figur des Verstorbenen und lateinischem Text. Es wird hier auch erwähnt, dass Jacobus (Jacob) von Bludau der 5. Bischof im Samland war.
Ort Bludau / Samland im Jahr 1350
Abschrift aus: Urkundenbuch des Bistums Samland. Bischof Jacob von Samland verleiht seinem Bruder Sandner 5 Hufen bei Bludow 14. November 1350 Übersetzung aus Lateinischer Handschrift.
Weil es wegen des strengen Rechtes und der Gleichheit als auch für das Seelenheit nützlich ist, soll jeder für seinen treuen Dienst den guten Lohn erhalten. Der Bischof Jacob (v. Bludau) von Samland verleiht seinem Leiblichen Bruder, dem Ritter der Kirche, Sandner von Bludaw, für seine treu geleisteten Dienste, auch an seinen Amtsvorgängern, nach reiflichem Überlegen und ausdrücklichem Rat und mit Zustimmung des Kapitels, 5 Hufen Land zwischen Geidau und Bludau. Seinen rechtmäßigen Erben und legitimen Nachfolgern soll das Land zu freiem Besitz und nach Kulmer Recht gehört. Alles innerhalb der genannten Grenzen wie Wiesen, Weiden Äcker, Wald und alle Früchte die daraus hervorgehen, sollen ihm und seinen Erben aus speziellen Gnaden und Gefälligkeit frei von allen Verpflichtungen gehören. Das Bedeutet, dass er und seine Nachkommen an keinen kriegszügen und Heerfahrten teilnehmen brauchen. Ebenso sind sie frei von allen Lasten und Zinsen auf diesen Besitz, der ihnen auf Dauer hiermit verschrieben wird. Allerdings müssen sie jährlich zu Martini ein Pfund Wachs, in der Volkssprache MARKTPFUND und einen Kölner Pfennig oder stattdessen 5 Preußische Pfennige spenden. Als Zeugnis für die Berechtigung dieser Urkunde werden diesem Schreiben das Bischöfliche und das Siegel des Kapitels angehängt. Zeugen sind der Propst Bartholomäus, der Dekan Bruder Petrus, der Kustos (Küster) Bruder Tilo von Papow, der Scholaster (mittelalterlich für Schulaufseher- Vorsteher) Bruder Peter von Elbingo, die Kanoniker (Mitglied eines geistlichen Kapitels, Chorherr) unserer Kirche und das ganze Kapitel der Kirche Bruder Peczoldus von Kubicz, der Vogt unserer Kirche, sein Genosse Bruder Albert von Querfurt Herr Johannes Pfarrer von Tyr berg und der Notar Johannes von Crymczow und viele andere Vertrauenswürdige. Gegeben im Jahre des Herrn 1350, a 14. November.
Ort Bludau / Samland im Jahr 1352.
Abschrift aus: Urkundenbuch des Bistums Samland. Krugverschreibung am 8. September 1352 Kurzfassung:
Der Bischof Jacob (von Bludau) von Samland verleit dem Krüger Albert einen Krug nebst 2 Hufen und 10 Morgen Land, deren Grenzen geau angegben werden, (1) zu erblichem Besitz gegen einen jährlichen Zins von 3 Mark zu Martini. Er darf gemeinsam mit den Einwohnern von Bludau das Recht der Weide und des Holzschlags ausüben.
Als Erklärung für (1) ist flumen Bludow angegeben. Der Krug lag also vermutlich in er Nähe von Bludau. (Der spätere Forkenkrug?)
Vollständige Abschrift in der Matricula Vischusiana (Besonderes Verzeichnis) im Staatsarchiv zu Königsberg.
Anmerkung: 1) Bludaw = Bludau; 2) Martin = das ist der 11. November.
Ort Bludau / Samland im Jahr 1354.
Bludau 1354, Abschrift aus: Urkundenbuch des Bistums Samland. Sandner von Bludau; 11. November 1354 Kurzfassung. Bischof Jacob (v. Bludau) von Samland verleiht dem Ritter Sandner von Bludau 11 Morgen Land bei Bludau und 16 Morgen bei Neplecken. Der hat ihm zuvor 20 Morgen Land zwischen Geidau und Fischhausen abgetreten. Darauf möchte er einen Teich anlegen,der einer zu erbauenden Wassermühle dienen soll. Wahrscheinlich die Mühle bei Wischrodt.
In diesem Schreiben ist mit einer kleinen 3 das lateinische Wort „nostrarum“ gekennzeichnet und im Anhang als „Kobbelbude im Kirchspiel Fischhausen“ erklärt.
Ort Bludau / Samland im Jahr 1393.
Bludau 10. Februar 1393; Bitte eines Bludauer Lehnsmannes um Landtausch. Übersetzung und Inhaltsangabe des Original-Dokument von 1393: Inhaltsangaben: Bischof Heinrich von Samland, beurkundete am 10. Februar 1393 in seiner Burg Fischhausen in Anwesenheit der adeligen Deutschordendensbrüder Heinrich von „Goluba“, seinem Vizekomtur, Kuno seinem Vogt, Philipp Grelle, seinem Kapellan, und anderen, dass zwei freie „unici“ in Bludau und zwei freie „unci“ in Kragau zu seiner Gerechtsame gehörten. Er hate zwei „unci“ in Bludau und zwei „unci“ in Kragau füür eine bestimmte Summe an Baydicken von Bludau (in der Urschrift zu der Urkunde als Lehnsmann bezeichnet) verkauft, dem er nun erlaubte, die zwei „unci“ in Kragau gegen zwei andere in Bludau einzutauschen. Da die beiden „unci“ in Bludau jedoch vordem unfreie bäuerliche „unci“ gewesen waren, machte er in ihrer Stelle zwei freie „unci“ in Kragau zu unfreien „unci“. Baydicken besaß nunmehr vier freie, rechtlich miteinander verbundene „unci“ in Bludau. Diese wurden ihm und seinen Erben bzw. seinem legitimen Nachfolgern zu Erbrecht überlassen. Doch mussten er und seine Erben dafür militärische Dienstleistungen mit Pferd und Waffen auf Feldzügen und zur Verteidigung des Landes gemäß dem Gewohnheitsrecht des Landes im Dienste des Bischofs und seiner Amtsnachfolger sowie seiner Vögte erbringen, ferner jährlich zu St. Martin (11. 11.) einen Anerkennungszins an den Bischof und seine Amtsnachfolger zahlen in Höhe von einem Pfund Wachs, genannt „Mi...pfund“, und einem Kölner Pfennig (Denar) oder fünf Pfennigen gebräuchlicher Währung. Bischof Heinrich gewährte Baydicken darüber hinaus das Recht ...
Fazit: Der (adelige?) Lehnsmann Baydicken zu Bludau wurde für die vier freien, zu Erbrecht an ihn und seine Erben vergeben „unci“ zu Bludau ein Wachszinsiger mit militärischen Pflichten des Bischofs von Samland.
uncus,i m. = Hakenpflug, bezeichnet hier jedoch eine Grundstückseinheit (vielleicht soviel Land, wie man an einem Tag mit einem Hakenpflug bearbeiten konnte?).
Wer kann Informationen über folgende Fragen geben:
Harald.Bludau@bludau-family.de
Im Lexikon der Gemeinden laut Volkszählung von 1905: wird der Ort Bludau wie folgt dargestellt:
Ort Bludau: Eine Fläche von 783,2 ha, durchschnittlicher Grundsteuer-Reinertrag je ha von 13,89 Mark, 28 bewohnte Häuser, 63 Haushaltungen mit 2 und mehr Personen, 5 Einzelpersonen mit eigener Wirtschaft, 287 Bewohner, davon 140 männlich, deutsch 271 Personen evangelischer Religion, Stadt- und Amtsbezirk Kallen, Standesamt und Kirche Fischhausen zugehörig.
Bei „Oskar Schlicht“ in „Das westliche Samland“ von 1922 heißt es: Der Ort Bludau ist so recht der Typ des wohlhabenden samländischen Bauerndorfes, worauf der schon seit alter Zeit bedeutende Landbesitz hinweist.
Die Einwohnerzahl des Ortes Bludau betrug zu der Zeit 277 Personen. Die alte Schmiede zeigt deutlich samländischen Charakter. Landschaftlich liegt das Dorf Bludau eingebettet in Acker, Wald, Heide und Bruch. Erwähnenswert ist die BLUDAUER HEIDE. Sie ist die am wenigsten aufgesuchte Landschaft, ein nich zu unterschätzender Vorzug für die Natur. Ihre grenze bildet im Norden die Königsberg-Pillauer Eisenbahn und im Süden der Fischhäuser Stadtwald. Urwüchsige landschaftliche Partien von wirklicher Schönheit hinterlassen starke Eindrücke.
In der Gemeinde Bludau waren bis Januar 1945: 11landwirtschaftliche Betriebe von Kleinbauern- bis zu Gutsgröße ansässig.
Der Ort Bludau lag an der Reichsstraße 131 Königsberg-Pillau. Als Gründungsjahr wird das Jahr 1258 angegeben. Der alte Pruzzenname lautet BLODEWE: Die Einwohnerzahl betrug nach der Volkszählung 1939, 637 Personen. Größe in Hektar: 1464,3.
Quelle des Textes Abschnitt D: Historisches vom Ort „Bludau“ Kreis Fischhausen (Samland / Ostpreußen). Buchtitel : „Gemeinde Bludau im Samland Ostpreussen“. Textauszüge aus dem Buch von der Autorin Erika Wetzel. (Autorin Erika Wetzel ist im Ort Bludau / Samland geboren). Das Buch mit alten Landkarten, ist sehr empfehlenswert und erhältlich bei: Kreisgemeinschaft Fischhausen e.V., - Samland-Museum - Fahltskamp 30, 25421 Pinneberg, Tel. 04 101 - 22 037
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